Psychiatrie-Nachsorge

Bei Jugendlichen, die aus psychiatrischen Einrichtungen zu uns kommen, bieten wir zusätzlich zu den Regelleistungen der Wohngruppen eine intensive Einzelbetreuung mit folgenden Inhalten an:

a) Ein intensives Aufnahmeverfahren.
Dies kann im Einzelfall bedeuten, dass bereits im Vorfeld eine enge Zusammenarbeit unsererseits mit den Therapeuten und Ärzten der Klinik stattfindet, was i. d. R. mehrere Abklärungsgespräche mit allen Beteiligten beinhaltet.
Diese Phase findet in Absprache und/oder Kooperation mit den bei uns beschäftigten MitarbeiterInnen mit diagnostischer/therapeutischer Zusatzausbildung statt.

b) Eine enge Zusammenarbeit von uns mit der abgebenden Klinik über einen gemeinsam festzulegenden Zeitraum während der Unterbringung in der Wohngruppe.
Diese fallbezogene Zusammenarbeit wird immer von zwei pädagogischen MitarbeiterInnen der Wohngruppe geleistet.

c) Die mit den jeweiligen Kliniken abzuklärende Möglichkeit einer kurzfristigen stationären Krisenintervention für die bei uns untergebrachten Jugendlichen.

d) Die Begleitung der Jugendlichen während eines Klinikaufenthaltes durch regelmäßige Kontakte mit ihnen und dem Klinikpersonal.

e) Die Bereithaltung des Wohngruppenplatzes auch während einer längeren Klinikunterbringung.
Beziehungsabbrüche und Zuständigkeitswechsel werden damit vermieden und eine längerfristige Lebensplanung und kontinuierliche Beziehungsarbeit ermöglicht. Die Rückkehr in die Wohngruppe wird durch sich intensivierende Besuchskontakte vorbereitet. (Nach Ablauf der 6 Wochenfrist wird das Entgelt im Einzelfall neu verhandelt.)

f) Zusätzliche Betreuungsangebote für einzelne Jugendliche bei entsprechender pädagogisch-therapeutischer Notwendigkeit und/oder in aktuellen Krisensituationen durch die Mitarbeiter der Wohngruppe. Gleichzeitig können in diesen Fällen auch gruppenübergreifende Angebote der Jugendhilfe Usinger Land genutzt werden.

g) Die Ermöglichung der Fortführung bzw. die Einleitung einer ambulanten Therapie.

h) Austausch der pädagogischen MitarbeiterInnen mit den ambulanten Therapeuten (sofern dies im Einzelfall gewünscht ist), damit eine Abstimmung des pädagogischen Alltags auf die therapeutischen Erfordernisse erfolgen kann.

i) Familienarbeit im Rahmen regelmäßiger Gespräche mit den Eltern durch die MitarbeiterInnen der Wohngruppe. Bei Bedarf wird durch speziell qualifizierte MitarbeiterInnen der Jugendhilfe Usinger Land zusätzliche Elternarbeit angeboten.

j) Einen den besonderen Anforderungen der Psychiatrienachsorge/Reintegration entsprechenden höheren Betreuungsaufwand in Schule und Ausbildung mit verstärktem Kontakt zu Lehrern, Schulleitung, Schulpsychologen, Ausbildern etc..

Sollte sich während der Unterbringung in unserer Wohngruppe herausstellen, dass einzelne Jugendliche einer psychiatrischen/therapeutischen Behandlung bedürfen, findet ein außerordentliches Hilfeplangespräch statt, in dem mit allen Beteiligten (Sorgeberechtigte, Jugendamt, Wohngruppe, Jugendlicher) die einzuleitenden Schritte und Maßnahmen besprochen werden. Dies kann eine ambulante oder stationäre diagnostische Abklärung, eine ambulante oder stationäre Therapie, die Einbeziehung der vereinsinternen MitarbeiterInnen mit therapeutischer Ausbildung, die Einrichtung zusätzlicher Betreuungsleistungen u.a.m. beinhalten.
In diesem Rahmen wird auch die Übernahme des erhöhten Pflegesatzes und/oder der Zusatzkosten geklärt.

Die MitarbeiterInnen unserer Wohngruppen haben vielfältige Erfahrung in der Arbeit mit psychisch stark belasteten Jugendlichen und Kindern, erhalten zusätzliche Fachsupervision bei Therapeuten mit Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.